Infos zur neuen Gebührenverordnung
(GOT) 2022
Ich möchte Sie über die Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) informieren. Ab dem 22. November 2022 tritt Sie in Kraft.
Tierärzte sind verpflichtet, ihre Leistungen auf Basis der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen. Der Leistungskatalog der GOT sowie die Höhe der Gebühren werden gemäß der Bundes-Tierärzteordnung von der Bundesregierung festgesetzt. Die letzte umfassende Überarbeitung der GOT ist im Jahr 1999 erfolgt. Abgesehen von wenigen Anhebungen der Gebührensätze hat sich die GOT seitdem nicht verändert.
Nach dem Beschluss des Bundesrates wird im November eine Neufassung der GOT in Kraft treten. Leistungen und Preise wurden in der neuen GOT 2022 aktualisiert und die Preise angepasst.
